Nach der Verordnung über die Fischerei, § 4a; BGS 933.211 ist für alle Patente ausser für die Tageskarte ein Sachkunde-Nachweis Fischerei (SANA) mit einer bestandenen Prüfung obligatorisch. Der Erwerb des SANA wird auch für das Tagespatent empfohlen. Der SANA auf der Fischerei-App Zug oder im Original muss bei einer Kontrolle zusammen mit einem Personalausweis (Identitätskarte, Führerausweis, Pass) vorgezeigt werden.
wohnhaft im Kt. Zug | ausserkantonal | |
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Jahrespatent | CHF 140.- | CHF 280.- |
Jahrespatent + Gastkarte | CHF 190.- | CHF 330.- |
Monatspatent (Kalendermonat) | CHF 50.- | CHF 100.- |
zwei Wochenpatent | CHF 40.- | CHF 40.- |
Tagespatent | CHF 20.- | CHF 20.- |
wohnhaft im Kt. Zug | ausserkantonal | |
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Jahrespatent | CHF 60.- | CHF 120.- |
Jahrespatent + Gastkarte | CHF 110.- | CHF 170.- |
Monatspatent (Kalendermonat) | CHF 25.- | CHF 50.- |
wohnhaft im Kt. Zug | ausserkantonal | |
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mit Sachkundenachweis erhältlich ab 8. bis zum 16. Geburtstag | CHF 40.- | CHF 40.- |
Mit Ihrem Boots-Patent dürfen Sie auf dem Boot wie auch vom Ufer fischen. Beachten Sie dabei die Schonzeiten und Gebiete mit Fischereiverbot. In Privatfischenzen darf grundsätzlich weder vom Ufer noch vom Boot aus gefischt werden.
Das Fischereijahr beginnt im Kanton Zug am 1. November und endet am 31. Oktober des Folgejahres. Dieser Zeitraum ist für das Jahrespatent massgebend.
Jugendliche ab dem 8. bis zum 16. Geburtstag können das kostenreduzierte Jugendpatent mit der Laufzeit von einem Fischereijahr beziehen.
Fangstatistik mit der App erfassen Mit vier Klicks starten Sie ihr Angel-Ereignis und können in einer Übersicht gefangene und wieder freigelassene Fische eintragen. Nach dem Fischen können Sie ihre Eingaben prüfen, bestätigen und anschliessend das Ereignis beenden. Ihre persönliche Statistik gibt Ihnen einen Überblick über Ihre Fänge. Ein erklärendes Video und weiter Informationen finden Sie unter: https://www.fishven.com/de/digitale-fangstatistik-app/ Fangstatistik auf Papier einreichen Wenn Sie die Fangstatistik auf Papier erfassen und einreichen möchten, wenden Sie sich bitte an das Amt für Wald und Wild.
Einzig für die Anmeldung muss eine Internetverbindung bestehen. Das App bzw. die Erfassung der Fänge funktioniert auch ohne Internetverbindung. Die Daten werden bis zum Speichern des Ereignisses auf Ihrem Smartphone zwischengespeichert. Sobald Sie wieder eine funktionierende Internetverbindung haben, werden die Daten übermittelt.
Laut § 20 Abs. 2 des Gesetzes über die Fischerei (BGS 933.21) müssen Sie die notwendigen Ausweise auf Verlangen vorweisen können. Falls Ihr Smartphone keinen Akku mehr hat oder Sie aus anderen Gründen Ihr Patent oder ihren SANA-Ausweis nicht vorweisen können, dürfen Sie nicht weiterfischen.
Die folgenden Daten werden an das AFW weitergeleitet:
- Start- und Endzeitpunkt des Ereignisses
- Name des befischten Gewässers
- Fischart, Grösse, Fangzeitpunkt
- Verwendeter Köder, Wetterkonditionen (falls erfasst)
Die digitale Fangstatistik auf der Fischerei-App Zug wird laufend an das AFW weitergeleitet und muss somit nicht noch zusätzlich zugesendet werden.
Füllen Sie Ihre Fangstatistik handschriftlich aus, müssen die Unterlagen bis am 30. November des betroffenen Fischereijahres beim AFW abgeben. Wenn Sie dies nicht tun, wird Ihnen eine Mahngebühr von 50 Franken in Rechnung gestellt. Die Ausgabe eines neuen Patents wird solange verweigert bis die Gebühr einbezahlt wird.
Beim Kauf des Patents müssen Sie angeben, in welcher Form Sie Ihre Fangstatistik festhalten werden. Wenn Sie die Erfassungsart während der Laufzeit des Patents ändern möchten, kontaktieren Sie das AFW.
Nein, das Patent in Kreditkartenformat wird nicht mehr produziert. Das Patent kann in der Fishven-App angezeigt werden, oder wer einen Ausdruck haben will, kann das mitgesendete PDF-Patent (A4) ausdrucken.
Für Arten, die in der Regel in kleinen Stückzahlen gefangen werden, ist die Länge pro gefangenen Fisch zu erfassen (Bsp. Forellen). Bei Arten, die häufig in grösseren Mengen gefangen werden (Egli oder Felchen) ist die Anzahl und das Gewicht aller gefangenen Fischen anzugeben.
Im App unter Einstellungen unter Konto, dann Köderbox können durch das Klicken auf «Neuer Ködertyp» neue Köder erfasst werden. Dies sind dann beim Eintragen eines Fisches direkt auswählbar.
Wer den SANA bestanden hat, aber noch keine SANA-Nummer resp. den SANA-Ausweis erhalten hat, kann das Patent telefonisch oder am Schalter des Amts für Wald und Wild bestellen.