Häufig gestellte Fragen

Für welches Patent ist der SaNa Ausweis obligatorisch?

Nach der Verordnung über die Fischerei, § 4a; BGS 933.211 ist für alle Patente ausser für die Tageskarte ein Sachkunde-Nachweis Fischerei (SANA) mit einer bestandenen Prüfung obligatorisch. Der Erwerb des SANA wird auch für das Tagespatent empfohlen. Der SANA auf der Fischerei-App Zug oder im Original muss bei einer Kontrolle zusammen mit einem Personalausweis (Identitätskarte, Führerausweis, Pass) vorgezeigt werden.

Wie kann ich einen SANA Ausweis erlangen?
Um einen SANA Ausweis zu erlangen, müssen Sie einen der offiziellen Kurse besuchen. Diese werden regelmässig in allen Kantonen angeboten. Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.anglerausbildung.ch/
Welche Angebote sind erhältlich?
Bootspatente (gültig vom Boot und vom Ufer aus)
 wohnhaft im Kt. Zugausserkantonal
Jahrespatent

CHF 140.-

CHF 280.-
Jahrespatent + GastkarteCHF 190.-CHF 330.-
Monatspatent (Kalendermonat)

CHF  50.-

CHF 100.-

zwei Wochenpatent
(14 Tage)

CHF  40.-

CHF  40.-
Tagespatent

CHF  20.-

CHF  20.-
   
Uferpatente
 wohnhaft im Kt. Zugausserkantonal
JahrespatentCHF  60.-CHF 120.-
Jahrespatent + GastkarteCHF 110.-CHF 170.-
Monatspatent (Kalendermonat)CHF  25.-CHF  50.-
   
Jugendpatente (Jahrespatent)
 wohnhaft im Kt. Zugausserkantonal
mit Sachkundenachweis
erhältlich ab 8. bis zum 16. Geburtstag
CHF 40.-CHF 40.-
   
Wo darf ich mit meinem Boots-Patent fischen?

Mit Ihrem Boots-Patent dürfen Sie auf dem Boot wie auch vom Ufer fischen. Beachten Sie dabei die Schonzeiten und Gebiete mit Fischereiverbot. In Privatfischenzen darf grundsätzlich weder vom Ufer noch vom Boot aus gefischt werden.

Wie wird das Fischereijahr definiert?

Das Fischereijahr beginnt im Kanton Zug am 1. November und endet am 31. Oktober des Folgejahres. Dieser Zeitraum ist für das Jahrespatent massgebend.

Mit welchem Alter kann ich das Jugend-Patent erwerben?

Jugendliche ab dem 8. bis zum 16. Geburtstag können das kostenreduzierte Jugendpatent mit der Laufzeit von einem Fischereijahr beziehen.

Wie erfasse ich die Fangstatistik?

Fangstatistik mit der App erfassen
Mit vier Klicks starten Sie ihr Angel-Ereignis und können in einer Übersicht gefangene und wieder freigelassene Fische eintragen. Nach dem Fischen können Sie ihre Eingaben prüfen, bestätigen und anschliessend das Ereignis beenden. Ihre persönliche Statistik gibt Ihnen einen Überblick über Ihre Fänge.

Ein erklärendes Video und weiter Informationen finden Sie unter: https://www.fishven.com/de/digitale-fangstatistik-app/

Fangstatistik auf Papier einreichen
Wenn Sie die Fangstatistik auf Papier erfassen und einreichen möchten, wenden Sie sich bitte an das Amt für Wald und Wild.

Muss ich eine Internetverbindung haben, wenn ich die App benutzen will?

Einzig für die Anmeldung muss eine Internetverbindung bestehen. Das App bzw. die Erfassung der Fänge funktioniert auch ohne Internetverbindung. Die Daten werden bis zum Speichern des Ereignisses auf Ihrem Smartphone zwischengespeichert. Sobald Sie wieder eine funktionierende Internetverbindung haben, werden die Daten übermittelt.

Was muss ich machen, wenn mein Smartphone keinen Akku mehr hat?

Laut § 20 Abs. 2 des Gesetzes über die Fischerei (BGS 933.21) müssen Sie die notwendigen Ausweise auf Verlangen vorweisen können. Falls Ihr Smartphone keinen Akku mehr hat oder Sie aus anderen Gründen Ihr Patent oder ihren SANA-Ausweis nicht vorweisen können, dürfen Sie nicht weiterfischen.

Welche Daten aus der App werden ans AFW gesendet?

Die folgenden Daten werden an das AFW weitergeleitet:

  • Start- und Endzeitpunkt des Ereignisses
  • Name des befischten Gewässers
  • Fischart, Grösse, Fangzeitpunkt
  • Verwendeter Köder, Wetterkonditionen (falls erfasst)

Wann muss ich meine Fangstatistik auf dem App dem AFW zusenden?

Die digitale Fangstatistik auf der Fischerei-App Zug wird laufend an das AFW weitergeleitet und muss somit nicht noch zusätzlich zugesendet werden.

Wann muss ich meine Fangstatistik auf Papier beim AFW abgeben

Füllen Sie Ihre Fangstatistik handschriftlich aus, müssen die Unterlagen bis am 30. November des betroffenen Fischereijahres beim AFW abgeben. Wenn Sie dies nicht tun, wird Ihnen eine Mahngebühr von 50 Franken in Rechnung gestellt. Die Ausgabe eines neuen Patents wird solange verweigert bis die Gebühr einbezahlt wird.

Wann kann ich die Erfassungsart für die Fangstatistik auswählen?

Beim Kauf des Patents müssen Sie angeben, in welcher Form Sie Ihre Fangstatistik festhalten werden. Wenn Sie die Erfassungsart während der Laufzeit des Patents ändern möchten, kontaktieren Sie das AFW.

Gibt es ein Patent in Kreditkartenformat?

Nein, das Patent in Kreditkartenformat wird nicht mehr produziert. Das Patent kann in der Fishven-App angezeigt werden, oder wer einen Ausdruck haben will, kann das mitgesendete PDF-Patent (A4) ausdrucken.

Welche Informationen der gefangenen Fische müssen in der Fangstatistik im App eingetragen werden?

Für Arten, die in der Regel in kleinen Stückzahlen gefangen werden, ist die Länge pro gefangenen Fisch zu erfassen (Bsp. Forellen). Bei Arten, die häufig in grösseren Mengen gefangen werden (Egli oder Felchen) ist die Anzahl und das Gewicht aller gefangenen Fischen anzugeben.

Wie können meine eigenen Köder in der App hinzugefügt werden?

Im App unter Einstellungen unter Konto, dann Köderbox können durch das Klicken auf «Neuer Ködertyp» neue Köder erfasst werden. Dies sind dann beim Eintragen eines Fisches direkt auswählbar.

Ich habe den SANA erfolgreich bestanden aber habe noch keine Nummer, kann ich trotzdem ein Patent kaufen?

Wer den SANA bestanden hat, aber noch keine SANA-Nummer resp. den SANA-Ausweis erhalten hat, kann das Patent telefonisch oder am Schalter des Amts für Wald und Wild bestellen.