Zugersee Bootspatent Jahr
CHF 140.00
Beschreibung
Jahrespatent
Für FischerInnen mit Wohnsitz im Kanton Zug.
Für 1 Fischereijahr gültig (1.11 bis 31.10).
Erlaubt das Fischen im zugerischen Teil des Zugersees.
Fischen erlaubt vom Boot und vom Ufer aus.
SANA-Ausweis obligatorisch.
Achtung:
- Wenn ein Jahrespatent vor dem 1. Oktober gekauft wird, gilt es für das laufende Fischereijahr.
- Wenn das Jahrespatent nach dem 1. Oktober gekauft wird, gilt es für das kommende Fischereijahr.
Das Fischereijahr beginnt am 1. November. Somit ist der Zeitraum des Jahrespatents abhängig davon, ob der Kauf vor oder nach dem 1. Oktober erfolgt.
Beispiel:
- Kauf am 30. September 2024: Das Patent gilt für das Fischereijahr 2023/2024.
- Kauf am 2. Oktober 2024: Das Patent gilt für das Fischereijahr 2024/2025 (Beginn am 1. November 2024).